Die EO-Nov 2008 ermöglichte bei der Fahrnisexekution die Versteigerung der Pfandstücke im Internet, die in der Praxis ein Schattendasein führte. Nunmehr wird ein zweiter Versuch gestartet, damit die Internetversteigerung angewendet wird.
Bereits mit der EO-Nov 20081 wurde die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die im Rahmen der Fahrnisexekution gepfändeten Gegenstände im Internet versteigert werden können. Dadurch sollten mehr Kaufinteressenten angesprochen und höhere Erlöse bei der Versteigerung erzielt werden.2 Die Internetversteigerung konnte sich aber in der Praxis nicht durchsetzen, insb stand kein ausreichendes Angebot an geeigneten und an der Versteigerung von gerichtlichen Pfandstücken interessierten Internetplattformen und Versteigerern zur Verfügung. Dies gehört seit März 2015 der Vergangenheit an.
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