Gleichzeitig ein Beitrag zur Eigen- und Fremdkapitalqualität von Genussscheinen und stillen Gesellschaften
Der OGH hat sich in der Rechtsache 1 Ob 34/13a1 mit der Frage auseinandergesetzt, ob kapitalmarktrechtliche Schadenersatzansprüche in der Insolvenz der Emittentin von Genussscheinen nachrangig sind. Diese Entscheidung soll zum Anlass genommen werden, um die insolvenzrechtliche Behandlung von kapitalmarktrechtlichen Schadenersatzansprüchen erneut aufzugreifen. Da die Literatur2 - wenn überhaupt - lediglich kapitalmarktrechtliche Schadenersatzansprüche von Eigenkapitalgebern für nachrangig hält, soll überdies der Frage nach der Eigen- oder Fremdkapitalqualität von Genussrechten und stillen Gesellschaften nachgegangen werden. Im Folgenden möchte ich zunächst die Entscheidung des OGH kurz wiedergeben, um eine Einordnung seiner Position vornehmen zu können, und danach die dargelegten Fragestellungen im Detail aufarbeiten.
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