In aller Kürze

Kein Einsichtsrecht des Versicherungsnehmers in nicht-ärztliche Gutachten

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

§ 11c Abs 2 VersVG sieht ein Auskunfts- und Einsichtsrecht des Versicherungsnehmers oder Versicherten bezüglich ärztlicher Gutachten vor, die vom Versicherer eingeholt worden sind. In der Rs 7 Ob 72/22x hat der OGH eine analoge Anwendung dieser Regelung auf nicht-ärztliche Gutachten (im konkreten Fall ein kriminaltechnologisches Gutachten) mangels Gesetzeslücke abgelehnt.

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Artikel-Nr.
Zak 2022/535

30.09.2022
Heft 15/2022