In die Debatte zur steuerlichen Behandlung der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung ist neuer Schwung gekommen. Lachmayer/Sadlo1 sowie Wenger/Adrian2 haben sich jüngst für den Entgeltcharakter der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung ausgesprochen. Die Autoren dieses Beitrages teilen diese Meinung nicht. Mit dem Beitrag soll aus Sicht der Versicherungspraxis Stellung genommen werden. Letztlich ist es (auch aus Compliance-Gründen) keine nebensächliche Frage, ob Manager für von Unternehmen bezahlte D&O-Prämien Einkommen-/Lohnsteuer zu bezahlen haben. Der Beitrag kommt zum Schluss, dass einige der bisher diskutierten Kriterien und Argumente, anhand derer die Frage nach dem Entgeltcharakter der gesellschaftsfinanzierten D&O-Prämie behandelt wird, nicht sachgerecht sind. Entscheidend für die Steuerfrage ist, ob es sich um Versicherungslösungen handelt, die zur Absicherung beruflicher Risiken dienen, oder aber um Versicherungslösungen, die Vorsorge für private Risiken betreffen.
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Artikel-Nr.
ZFR 2016/131
28.07.2016
Heft 7/2016
Autor/in
Foto: Pictures Born
Dr. Hermann Wilhelmer ist Haftpflicht- und Versicherungsspezialist für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe und Geschäftsführer der von Lauff und Bolz Versicherungsmakler GmbH.
Publikationen:
Zur Aliquotierung der Abwehrkosten in der Berufshaftpflichtversicherung – zugleich eine Besprechung von OGH 7 Ob 60/13v, in ZFR 2015, 53; ders, Die Serienschadenklausel in der Berufshaftpflichtversicherung – zugleich eine Besprechung von OGH 7 Ob 70/14s, ZFR 2015, 253; Wilhelmer/Wagner/Wolfbauer, Kein Entgeltcharakter der gesellschaftsfinanzierten D&O-Prämie, ZFR 7/2016, 315.
Foto: Pictures Born
Mag. Thomas Wagner ist Haftpflicht- und Versicherungsspezialist für rechts- und wirtschaftsberatende
Berufe und Fachberater bei von Lauff und Bolz Versicherungsmakler GmbH.
Foto: Olaf Riss
Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).