Thema

(Kein) Kostenersatz im Verfahren zur Bestimmung der Sachverständigengebühr?

Dr. Olaf Riss

Mit der Zunahme des Einsatzes von gerichtlich bestellten Sachverständigen in Zivilsachen mehren sich auch die Verfahren betreffend ihre Entlohnung. Nachgegangen wird hier der Frage, ob bzw in welcher Form der Sachverständige Ersatz für jenen Aufwand beanspruchen kann, der ihm aus der notwendigen Rechtsverfolgung bzw -verteidigung im Gebührenbestimmungsverfahren entsteht.

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Artikel-Nr.
Zak 2011/572

13.09.2011
Heft 16/2011
Autor/in
Olaf Riss

Dr. Olaf Riss, LL.M. ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Universität Klagenfurt. Davor war er Professor an der Universität Linz und als Rechtsanwalt in Wien tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Kreditsicherungsrecht und Bankvertragsrecht, im AGB-Recht sowie im Bestandrecht und Erbrecht. Er war ferner viele Jahre Senior Researcher des Institute for European Tort Law (ETL) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und der Universität Graz. Seit 2017 ist er Mitherausgeber der ZFR.