In_aller_Kürze

Kein Namensschutz für Eigentümer eines bekannten Gebäudes

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Der Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein unter einer bestimmten Bezeichnung bekanntes Gebäude steht, kann sich nach Ansicht des OGH (4 Ob 77/24p) nicht allein aufgrund seiner Eigentümerstellung auf den Namensschutz nach § 43 ABGB berufen und anderen Personen die Nutzung von Domains untersagen, welche die Bezeichnung des Gebäudes enthalten.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2024/644

02.12.2024
Heft 19/2024