Wer seine Prozessführungsbefugnis durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter verloren hat, kann nach Ansicht des VfGH (G 256-257/2020) aus Anlass des als Prüfungsprozess fortgesetzten Verfahrens keinen Parteiantrag auf Normenkontrolle stellen, weil er dort keine Parteistellung mehr hat. Eine Heilung der fehlenden Antragslegitimation durch Zustimmung des Insolvenzverwalters sei nicht möglich.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.