In aller Kürze

Kein Parteiantrag auf Normenkontrolle nach prozessleitendem Beschluss

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Rein prozessleitende Beschlüsse wie der Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses für Sachverständigengebühren ermöglichen nach Ansicht des VfGH (G 317/2018) keinen Parteiantrag auf Normenkontrolle (hier: gegen § 3 S 3 GEG). Voraussetzung für den Parteiantrag sei eine entschiedene Rechtssache, die im Fall eines prozessleitenden Beschlusses, der die gerichtliche Stoffsammlung gestalten soll, nicht vorliege.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/112

05.03.2019
Heft 4/2019