In aller Kürze

Kein Recht auf elektronische Zustellung durch Gerichte

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Das in § 1a E-GovG vorgesehene Recht auf elektronischen Verkehr mit Gerichten und Verwaltungsbehörden besteht nach Auffassung des OLG Wien (3 R 85/21y) im Bereich der ordentlichen Gerichte nicht uneingeschränkt. § 89a Abs 2 GOG berechtige die Gerichte weiterhin zur Zustellung per Post an Personen, die an der elektronischen Zustellung teilnehmen. Ein Zustellmangel werde dadurch nicht begründet.

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Artikel-Nr.
Zak 2022/39

04.02.2022
Heft 2/2022