Eine Anmerkung zu EuGH C-565/22, VKI/Sofatutor
In seinem Urteil vom 5. 10. 2023 (C-565/22, VKI/Sofatutor = Zak 2023/591, 336) stellt der EuGH klar, dass Verbraucher im Fall einer "automatischen" Verlängerung eines Fernabsatzvertrags kein neuerliches Rücktrittsrecht haben, sofern sie über die (ab einem gewissen Zeitpunkt) bestehende Kostenpflichtigkeit des Vertrags ordnungsgemäß belehrt wurden. Der vorliegende Beitrag stellt die Entscheidung in der gebotenen Kürze dar und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
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