Judikatur / VfGH / Finanzmarktrecht

Keine aufschiebende Wirkung bei Beschwerde gegen Erkenntnisse des BVwG

Bearbeiter: Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/168

29.09.2014
Heft 6/2014
Autor/in
Daniel Ennöckl
Dr. Daniel Ennöckl, LL.M., ist Prof. am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien sowie Verteidiger in Strafsachen. Autor zahlreicher Publikationen zu verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Themen.