In aller Kürze

Keine Berufung des Privatbeteiligten gegen die Höhe der Entschädigung

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach Ansicht des OLG Graz (10 Bs 221/19d) ist eine gegen die Höhe der zugesprochenen Entschädigung gerichtete Berufung des Privatbeteiligten nicht nur im kollegialgerichtlichen Strafverfahren, sondern auch im Verfahren vor dem Einzelrichter des LG unzulässig. Mit der Berufung könne nur die vollständige Verweisung des Anspruchs auf den Zivilrechtsweg bekämpft werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/593

08.10.2019
Heft 17/2019