In aller Kürze

Keine einheitlichen Kollisionsnormen für Drittwirkung einer Zession

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-548/18, BNP Paribas/TeamBank existieren keine einheitlichen Kollisionsnormen für die Drittwirkungen einer Forderungsabtretung. Art 14 Rom I-VO, der das auf die Zession anwendbare Recht bestimmt, enthalte zu dieser Frage keine Regelung. Im Ausgangsfall, der eine Mehrfachzession betrifft, ist fraglich, ob die erste Zession dem Zweitzessionar entgegengehalten werden kann, obwohl sie dem Drittschuldner nicht angezeigt worden ist.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2019/627

22.10.2019
Heft 18/2019