Zugleich eine Besprechung von 3 Ob 70/13k = Zak 2014/323, 173
Bei einer Fahrt auf Österreichs Autobahnen wird man mit einer Vielzahl farblich unterschiedlich gestalteter Ankündigungsschilder konfrontiert. Dahinter steckt ein sachlich begründetes Konzept der ASFINAG, das sich darin äußert, bspw Raststationen ausschließlich mit "grün-weißen" Hinweistafeln iSd RVS 05.02.13 anzukündigen. Der OGH musste sich nun damit befassen, ob die ASFINAG verpflichtet ist, auch einem Betrieb im "sekundären Straßennetz" die Zustimmung zur Errichtung der konkret begehrten "grün-weißen" Ankündigungstafeln zu erteilen.
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