Beitrag

Keine Kontenregisterauskunft für den Verlassenschaftskurator?

Viviane Velisek

Kritische Bemerkungen zu BVwG 8. 7. 2024, W1772287425-1/4E

Gem § 531 ABGB bilden die Rechte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen dessen Verlassenschaft, soweit sie nicht höchstpersönlich sind. Das BVwG ist der Ansicht, dass das Recht des Verstorbenen, gem § 4 Abs 4 KontRegG Auskunft aus dem Kontenregister über die eigenen Bankverbindungen zu erhalten, höchstpersönlich ist. Es gehe daher nicht auf die ruhende Verlassenschaft über, weshalb das BMF das Auskunftsverlangen des Verlassenschaftskurators zu Recht abgewiesen habe. Aus mehreren Gründen ist das Ergebnis des BVwG nicht zu teilen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/202

30.10.2024
Heft 10/2024
Autor/in
Viviane Velisek

Dr. Viviane Velisek, LL.M. (WU) ist Universitätsassistentin am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Zivil-, Bank- und Erbrecht. In ihrer demnächst veröffentlichten Dissertation beschäftigte sie sich mit dem Thema „Die Bankverbindung in der Verlassenschaft – Rechte und Pflichten der Erbprätendenten".