In aller Kürze

Keine Missbrauchskontrolle von auf Vorschriften beruhenden Klauseln

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Art 1 Abs 2 Klausel-RL 93/13/EWG nimmt Vertragsklauseln, die auf nationalen Vorschriften beruhen, vom Anwendungsbereich der Richtlinie aus. Ob es sich um zwingende oder dispositive Vorschriften handelt, macht nach der EuGH-Rsp keinen Unterschied. In der Vorabentscheidung C-567/20, Zagrebačka banka, gelangte der EuGH zum Schluss, dass die im nationalen Recht vorgesehene Verpflichtung des Unternehmers, dem Verbraucher eine inhaltlich vorgegebene Vertragsänderung anzubieten, dazu führt, dass die neuen Klauseln nicht der Missbrauchskontrolle unterliegen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2022/265

20.05.2022
Heft 8/2022