Thema

Keine Naturalrestitution wegen eines Aktientausches?

Univ.-Ass. Mag. Christoph Kronthaler

Eine kritische Betrachtung der E 1 Ob 103/15a = RdW 2016/61, 104

Solange der geschädigte Anleger die unerwünschte Wertanlage1 nicht verkauft hat, steht ihm nach stRsp2 nur ein Anspruch auf Naturalrestitution zu, welcher auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe der erworbenen Wertpapiere gerichtet ist. Die Verpflichtung zur Überlassung der ungewollten Wertanlage ergibt sich aus dem schadenersatzrechtlichen Bereicherungsverbot.3

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Artikel-Nr.
Zak 2017/423

27.07.2017
Heft 13/2017
Autor/in
Christoph Kronthaler

Dr. Christoph Kronthaler ist Assistenzprofessor am Institut für Zivilrecht an der Universität Innsbruck. Zahlreiche Publikationen zum gesamten Zivilrecht sowie zum Verbraucher- und Versicherungsrecht. Gemeinsam mit Johannes W. Flume und Simon Laimer Mitherausgeber des Kurzkommentars zum Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG).