Abhandlungen

„Kernaufgaben des Staates“: Rechtsfortbildung oder Rechtskreation? ZfVB 2005/244

Bernhard Raschauer

Deskriptoren:

Austro Control; Energieregulierung; Kernaufgaben, staatliche; Staatsaufgaben; Normenkontrolle; Verfassungsgerichtsbarkeit; Wertpapieraufsicht; Zivildienst.

Eine Fata morgana beschäftigt die österreichische Verfassungsrechtsdogmatik: die Kernaufgaben des Staates. Wer eine solche Erscheinung gehabt hat, mag von epistemologischer Evidenz geprägt sein; das Problem einer Fata morgana besteht allerdings in der mangelnden intersubjektiven Verifizierbarkeit. Zuletzt hat der VfGH die gesetzliche Ermächtigung, Unternehmen mit bestimmten Aufgaben der Zivildienstverwaltung zu betrauen, als unzulässige „Ausgliederung einer Kernaufgabe“ für verfassungswidrig erklärt (VfGH 15.10.2004, G 36/04). Der Leser reibt sich verwundert die Augen und fragt sich, welche Textausgabe der Verfassung der VfGH seiner Prüfungstätigkeit zugrunde legt.

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Artikel-Nr.
ZfV 2005/3

01.03.2005
Heft 1/2005
Autor/in
Bernhard Raschauer

o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer war Leiter der Abteilung „Wirtschaftsrecht“ am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der ZFR.