Thema

Kick-back und Rechtswidrigkeitszusammenhang

Priv.-Doz. Dr. Max Leitner

Ausgangspunkt ist folgender - von österreichischen Gerichten bereits mehrfach festgestellter - Sachverhalt: Der Kunde beteiligt sich nach Beratung einer Bank an einem sogenannten Schiffsfonds oder Hollandfonds.1 Vereinbart wird, dass die Bank eine als "Agio" bezeichnete Provision erhalten soll. Hinter dem Rücken des Anlegers zahlt das Emissionshaus freilich aus jenem Geld, das der Anleger für die Investition leistet, eine weitere Innenprovision; der Anleger hätte sich in Kenntnis des Kick-backs nicht beteiligt. Jahre später erfährt der Anleger von den Geldflüssen an seine beratende Bank; in der Zwischenzeit hat das Investment massiv an Wert verloren.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2017/37

01.02.2017
Heft 2/2017
Autor/in
Max Leitner
Max Leitner ist Rechtsanwalt in Wien und lehrt Zivilrecht an der Universität Salzburg.

Publikationen (Auswahl): Der Leguleius oder Zivilrecht in Anekdoten, 2. Auflage (2015); Die Haftung des Schiedsrichters (2016)