Nach 2 Ob 162/23x = Zak 2023/693, 394 kann ein erbantrittserklärter Erbanwärter einen Testamentserben, der mangels Abgabe einer Erbantrittserklärung nicht am Verlassenschaftsverfahren beteiligt ist, während dieses Verfahrens am streitigen Rechtsweg auf Feststellung der Unwirksamkeit seines konkurrierenden Erbrechtstitels klagen. Der Autor geht davon aus, dass das für die begehrte Feststellung erforderliche rechtliche Interesse zumindest dann erst nach der Einantwortung besteht, wenn diese unsicher ist, weil - wie im vorliegenden Fall - am Verlassenschaftsverfahren beteiligte Personen widerstreitende Erbantrittserklärungen abgegeben haben und der Erbrechtstitel des Feststellungsklägers gegen den nicht am Verfahren beteiligten Testamentserben am schwächsten erscheint.
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