EU-ZustVO 1393/2007 : Art 11
Die in Deutschland von Privatpersonen erhobenen Klagen gegen Griechenland wegen des Zwangsumtauschs ihrer Staatsanleihen können nach der EU-ZustVO an den griechischen Staat zugestellt werden. Es ist nämlich nicht offenkundig, dass solche Klagen keine Zivil- oder Handelssachen sind.
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