Judikatur / EuGH / Unionsrecht

Klagen wegen des Zwangsumtauschs von Staatsanleihen unterliegen dem Begriff "Zivil- und Handelssachen" iSd EU-Zustellverordnung

Bearbeiter: PD Dr. Nicolas Raschauer

EU-ZustVO 1393/2007 : Art 11

Die in Deutschland von Privatpersonen erhobenen Klagen gegen Griechenland wegen des Zwangsumtauschs ihrer Staatsanleihen können nach der EU-ZustVO an den griechischen Staat zugestellt werden. Es ist nämlich nicht offenkundig, dass solche Klagen keine Zivil- oder Handelssachen sind.

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/165

15.07.2015
Heft 7/2015