Am 9. 12. 2019 wurde mit der VO (EU) 2019/2089 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 11. 2019 eine Änderung der Benchmark-VO (VO [EU] 2016/1011) "hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte" im ABl kundgemacht.1 Durch Ergänzungen der Definitionen des Art 3 Abs 1 Benchmark-VO werden dabei in erster Linie zwei neue Referenzwerte eingeführt:
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