Die erste österreichische "Klimaklage" - in Form eines Individualantrages auf Normenkontrolle - betraf just das im Titel des Buches angesprochene Verhältnis zwischen abgabenrechtlichen Vorschriften und Grundrechten. Der Antrag bemängelte die Grundrechtswidrigkeit der steuerlichen Begünstigung von Luftverkehrsunternehmen gegenüber der deutlich weniger klimaschädlichen Eisenbahn. Er wurde vom VfGH als unzulässig zurückgewiesen, weil die angefochtenen Bestimmungen die Antragsteller nicht unmittelbar betrafen (VfGH 30. 9. 2020, G 144/2020 ua; vgl nochmals VfGH 27. 6. 2023, G 106/2022 ua).
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