Mittels einer erst durch einen Abänderungsantrag des Finanzausschusses im Plenum des Nationalrates1 zur Sammelnovelle AIFM-Gesetz usw2 eingefügten lex fugitiva wurde die Untergrenze für die Prospektpflicht von 100.000 € auf 250.000 € erhöht.3 Hintergrund ist die aktuelle Debatte um das Phänomen des Crowdfunding.4 Noch in der Regierungsvorlage war diese Neuerung anders als die neue Regelung für prospektfreie Angebote von Genossenschaftsanteilen bis 750.000 €5 nicht vorgesehen.6
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