Literaturübersicht / Erbrecht

Kogler, Bereinigungsverträge im Erbrecht, EF-Z 2025/48, 110.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Der Autor unterscheidet bei Bereinigungsvereinbarungen über erbrechtliche Ansprüche drei Arten: Vergleich (beidseitiges Nachgeben), bereinigendes Anerkenntnis und bereinigendes Aberkenntnis (Verzicht). Auf Bereinigungsverträge über das Erbrecht seien generell die Formvorschriften für den Erbschaftskauf (§ 1278 Abs 2 ABGB) analog anzuwenden. Bei Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüchen seien Vergleiche als entgeltliche Rechtsgeschäfte formfrei; Anerkenntnisse und Aberkenntnisse müssten hingegen der Schenkungsform entsprechen.

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Artikel-Nr.
Zak 2025/266

19.05.2025
Heft 8/2025