Literaturübersicht / Exekutionsrecht

Koller, Notarielle Verschwiegenheitspflicht im Exekutions-, Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren, NZ 2022/73, 249.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Gem § 81 Abs 2 EO besteht eine Auskunftspflicht des Verpflichteten sowie seiner Bediensteten und Beauftragten gegenüber dem im Exekutionsverfahren bestellten Verwalter. Unter dem Begriff Beauftragte sind nach Ansicht des Autors Personen zu verstehen, die rechtsgeschäftlich für den Verpflichteten tätig sind. Auch einen Notar könne die Auskunftspflicht treffen. Auf die notarielle Verschwiegenheitspflicht könne sich der Notar nicht unter allen Umständen berufen. Das Interesse des betreibenden Gläubigers an der Durchsetzung seiner Forderung sei grundsätzlich schutzwürdiger als das Geheimhaltungsinteresse des Verpflichteten. Schutzwürdige Interessen anderer Beteiligter könnten hingegen die Auskunftsverweigerung rechtfertigen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2022/414

15.07.2022
Heft 11/2022