Rezension

Kommentar zum Investmentfondsgesetz. Herausgegeben von Heinz Macher/Dieter Buchberger/Susanne Kalss/Martin Oppitz. Bank Verlag - Österreichische Bankwissenschaftliche Gesellschaft, 2. Auflage, Wien 2013. 2.220 Seiten. 220 €.

Rainer Wolfbauer

Allein die Zahlen sprechen Bände: Während das im Jahr 1993 zuletzt neu kodifizierte InvFG (unter Berücksichtigung eingeschobener Bestimmungen) noch 64 Paragrafen umfasst und im Kodex "Bank- und Börserecht" 35 Seiten in Anspruch genommen hatte, benötigte der österreichische Gesetzgeber im Jahr 2011 bereits exakt 200 Paragrafen, um die OGAW-IV-Richtlinie (1009/65/EG) in innerstaatliches Recht umzusetzen. Im Kodex nimmt nunmehr allein der Gesetzestext einen Umfang von 96 Seiten ein - alles in allem somit mehr als eine Verdreifachung des blanken Gesetzesmaterials. Dabei werden nicht nur fortschrittliche Meilensteine der Binnenmarktharmonisierung gesetzt, wie etwa die Schaffung von Master-Feeder-Strukturen mit Europapass oder von grenzüberschreitenden Fondsverschmelzungen, sondern im überwiegenden Ausmaß ist es die Fülle an neuen organisatorischen Anforderungen, mit denen die Verwaltungsgesellschaften (KAGs) konfrontiert sind, die für einen regelrechten "Regelungs-Tsunami" sorgen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/134

11.06.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Rainer Wolfbauer

Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).