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Kommission ändert die Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Mit der DelVO (EU) 2023/410 vom 19. 12. 20221 hat die Kom auf der Grundlage des Art 9 Abs 2 4. GW-RL die DelVO (EU) 2016/1675 gleich in mehreren Aspekten abgeändert. Diese DelVO (EU) 2016/1675 beinhaltet eine Liste jener Drittländer mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen. Damit kommt die Kom ihrem unionsrechtlichen Auftrag nach, jene Länder zu ermitteln, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GWTF) solche strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das Finanzsystem der Union

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/68

23.03.2023
Heft 3/2023