Aktuelles / Investmentfondsrecht

Kommission erlässt Durchführungsvorschriften zu UCITS IV

Bearbeiter: Dr. Rene Kreisl , LL.M.

Die am 17. 11. 2009 veröffentlichte, neue InvestmentfondsRL 2009/65/EG ("UCITS IV")1 überträgt der Europäischen Kommission weitreichende obligatorische und fakultative Kompetenzen, Durchführungsregelungen im Rahmen des Komitologieverfahrens zu erlassen. Nach Abhaltung umfassender Konsultationen, in die insb auch CESR als "Gutachter" miteinbezogen war,2 hat die Kommission zu diesem Zweck zwei DurchführungsRL und zwei DurchführungsVO zu UCITS IV erlassen, die am 10. 7. 2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Die beiden DRL treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; sie sind bis längstens 30. 6. 2011 in nationales Recht umzusetzen. Die beiden DVO treten am 1. 7. 2011 in Kraft. Es folgt eine überblicksweise Darstellung der wesentlichen Regelungsgegenstände dieser Rechtsakte:

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Artikel-Nr.
ZFR 2010/146

08.10.2010
Heft 5/2010
Autor/in
Rene Kreisl

Dr. Rene Kreisl, MA, LL.M., MBA, ist Mitglied des Vorstands der Macquarie Investment Management Austria Kapitalanlage AG (Recht, Compliance und Risikomanagement) und Redaktionsmitglied der ZFR.

Publikationen (Auswahl):
Kommentierung der §§ 18 bis 21, 39 bis 45, 128 und 189 bis 194 (gemeinsam mit N. Raschauer) in Macher et al (Hrsg.), InvFG Kommentar (2. Auflage, Wien 2013) und §§ 7 bis 20 in Gruber (Hrsg.), BörseG 2018 (Wien 2020).