In Ergänzung zu jenem technischen Regulierungsstandard (RTS), der darauf abzielt, die Meldungen und Meldepflichten bei schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen gem Art 19 Abs 4 VO (EU) 2022/2554 (DORA) bei allen Arten von Finanzunternehmen zu harmonisieren,1 definiert der gegenständliche RTS DelVO (EU) 2025/302 vom 23. 10. 2025 die "Standardformulare, Vorlagen und Verfahren für Finanzunternehmen zur Meldung eines schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfalls oder einer erheblichen Cyberbedrohung". Die Kom stützt sich hierbei auf die Grundlage des Art 20 Abs 4 DORA.
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