Die Europäische Kommission hat mit Presseaussendung vom 31. 3. 2011 (IP 11/389) bekannt gegeben, dass mehrere staatliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Kommunalkredit Austria AG mit den Behilfevorschriften des AEUV (Art 107 AEUV) vereinbar seien. Die genannten staatlichen Leistungen umfassen ua staatliche Garantien in Höhe von über 10 Mrd €, eine Kapitalspritze von 250 Mio € in Form von Stammaktien und eine Trennung der "strategischen" von den "nicht strategischen" Geschäftsbereichen im Rahmen einer Spaltung. Für diese Spaltung wird der Kommunalkredit Finanz AG, die für die Abwicklung der nicht strategischen Geschäftsbereiche zuständig ist, ein nicht-rückzahlbares Darlehen gewährt. Nach dem Umstrukturierungsplan wird die Kommunalkredit Austria AG, die das strategische Geschäft weiterführt, sich auf öffentliche und Projektfinanzierung konzentrieren und sich aus anderen Geschäftsbereichen zurückziehen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Umstrukturierungsplan geeignet ist, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen, und sicherstellt, dass beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen angemessen begrenzt werden.
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