Die MiCAR überträgt der Kom Dutzende Mandate zum Erlassen von Level-2-Rechtsakten. Am 13. 2. 2025 hat die Kom zuletzt nach Durchführung der sekundärrechtlich vorgesehenen Verfahren in einem weiteren großen Schub insg sieben technische Durchführungsstandards (RTS) im ABl kundgemacht.
Mit der DelVO (EU) 2025/292 vom 26. 9. 2024 stützt sich die Kom auf Art 107 Abs 3 UAbs 3 MiCAR: Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (MS) treffen erforderlichenfalls mit den Aufsichtsbehörden von Drittländern Kooperationsvereinbarungen über den Informationsaustausch mit diesen Aufsichtsbehörden von Drittländern und die Durchsetzung von Verpflichtungen, die sich aus der MiCAR in diesen Drittländern ergeben. Diese Kooperationsvereinbarungen stellen zumindest einen wirksamen Informationsaustausch sicher, der den zuständigen Behörden die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der MiCAR ermöglicht. Beabsichtigt nun eine zuständige Behörde den Abschluss einer derartigen Vereinbarung, setzt sie die EBA, die ESMA und die anderen zuständigen Behörden davon in Kenntnis (Art 107 Abs 1 MiCAR).
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