Die Europäische Kommission hat am 24. 11. 2015 einen Richtlinienvorschlag1 für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Einlagenversicherungssystems (European Deposit Insurance Scheme, EDIS) veröffentlicht. Um Bankenausfällen noch effektiver vorzubeugen, sollen die nationalen Einlagensicherungen - sofern diese EU-rechtskonform eingerichtet wurden - durch ein europäisches Einlagen(ver)sicherungssystem ergänzt werden.
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RA MMag. Dr. Florian Linder ist Partner bei Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Wien/Mödling. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht sowie Real Estate.
Publikationen:
Vom Amis zu AvW – die Anlegerentschädigung gem §§ 75 ff WAG, VbR 2015/52; Insolvenzrecht in Österreich, ZVglRWiss 2014, 394; Insolvenzrecht in Österreich, in Ebke/Seagon/Blatz, Refinanzieren statt Sanieren? (2014) 167;
Kommentierung der §§ 75–78 (Anlegerentschädigung) in Gruber/N.
Raschauer, Kommentar zum Wertpapieraufsichtsgesetz (2010).
Dr. Karl Wörle ist Lektor und Fachbereichsleiter an der Fachhochschule des BFI Wien. Er verfügt über 8 Jahre Praxiserfahrung in renommierten Wiener Anwaltskanzleien und eine Rechtsanwaltszulassung (derzeit ruhend). Er lehrt und forscht im internationalen Zivilprozess- und Gesellschaftsrecht.