Mit der Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, wird ein gemeinsamer Regulierungsrahmen für die Abgabe von Ratings eingeführt und so der Notwendigkeit Rechnung getragen, das Marktvertrauen wiederherzustellen und den Anlegerschutz zu verbessern.1 Die Kundmachung des konsentierten Entwurfs der Kommission wird demnächst im ABl der EG erfolgen.
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