Anmerkungen zu OLG Innsbruck 3 R 84/22k1
Das Einfriergebot im Rahmen der EU-Sanktionen erfasst nicht nur namentlich gelistete Personen und Unternehmen, sondern auch in deren Eigentum stehende oder von diesen unmittelbar oder mittelbar kontrollierte Gesellschaften. Eine Definition des Kontrolltatbestandes findet sich in der VO (EU) 269/2014 nicht. Die in einem Firmenbuchverfahren nach § 6 Abs 2 SanktG ergangene E des OLG Innsbruck vom 28. 11. 2022, 3 R 84/22k, gibt Anlass zu einigen Anmerkungen.
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