Der vorliegende Beitrag behandelt die Korruption im Finanzstrafrecht. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf jenen Fällen, in denen Korruptionszahlungen unrechtmäßigerweise als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden, weil das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 5 EStG (§ 12 Abs 1 Z 4 KStG) erfüllt ist.
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