Thema

Kostenentscheidungen als Europäische Vollstreckungstitel

Univ.-Ass. Mag. Dr. Thomas Garber

Nach den Bestimmungen der EuVTVO können auch Entscheidungen über die Höhe der Kosten eines gerichtlichen Verfahrens als Europäischer Vollstreckungstitel (EuVT) bestätigt werden und damit unmittelbare Geltung in allen Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme Dänemarks erlangen. Im vorliegenden Beitrag sollen die Voraussetzungen für die Bestätigung solcher Entscheidungen als EuVT dargestellt werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2009/452

01.09.2009
Heft 15/2009
Autor/in
Thomas Garber

Mag. Dr. Thomas Garber ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im österreichischen, europäischen und internationalen Zivilverfahrensrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.