In aller Kürze

Kostenermäßigungsrecht bei vorzeitiger Rückzahlung eines Wohnkredits - Beweislast

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Das Kostenermäßigungsrecht des Verbrauchers bei vorzeitiger Rückzahlung des Wohnkredits nach Art 25 Wohnimmobilienkredit-RL 2014/17 gilt nicht für laufzeitunabhängige Kosten (EuGH C-555/21, UniCredit Bank Austria = Zak 2023/88, 57). Nach der kürzlich ergangenen Vorabentscheidung C-76/22, Santander Bank Polska, liegt die Beweislast für die Laufzeitunabhängigkeit beim Kreditgeber. Aus dem Umstand allein, dass ein Kostenposten bei Vertragsabschluss auf einmal entrichtet wurde, sei dies nicht abzuleiten. Wenn der Kreditgeber nicht die für die Beurteilung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt, seien die Kosten in das Ermäßigungsrecht einzubeziehen. Außerdem hat der EuGH klargestellt, dass die Wohnimmobilienkredit-RL keine bestimmte Berechnungsmethode für die Kostenermäßigung vorgibt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2024/611

11.11.2024
Heft 18/2024