Durch die Zivilverfahrensnovelle 2021 (ZVN 2021)1 - die am 1. 1. 2022 in Kraft treten soll - sollen vor allem die Digitalisierung und die Modernisierung in der Justiz vorangetrieben werden. Dies soll etwa durch die vermehrte digitale Aktenführung und die Einführung einer Bestimmung in die ZPO erreicht werden, dass Tagsatzungen in Zukunft - unabhängig von den geltenden COVID-Sonderregelungen2 - im Wege von Videokonferenzen abgehalten werden können.3 Eines der weiteren Ziele der ZVN 2021 ist die Förderung von Vergleichsabschlüssen im Frühstadium eines Verfahrens durch eine Vergünstigung der Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG). Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie einen Ausblick darauf, ob die im Zuge der ZVN 2021 geplanten Änderungen des GGG geeignet sind, die bestehenden Unklarheiten zu beseitigen.
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