Thema

Kostenprivilegierung für Vergleiche nach dem GGG durch die ZVN 2021

Mag. Alexander Karl, LL.M. (London)

Durch die Zivilverfahrensnovelle 2021 (ZVN 2021)1 - die am 1. 1. 2022 in Kraft treten soll - sollen vor allem die Digitalisierung und die Modernisierung in der Justiz vorangetrieben werden. Dies soll etwa durch die vermehrte digitale Aktenführung und die Einführung einer Bestimmung in die ZPO erreicht werden, dass Tagsatzungen in Zukunft - unabhängig von den geltenden COVID-Sonderregelungen2 - im Wege von Videokonferenzen abgehalten werden können.3 Eines der weiteren Ziele der ZVN 2021 ist die Förderung von Vergleichsabschlüssen im Frühstadium eines Verfahrens durch eine Vergünstigung der Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG). Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie einen Ausblick darauf, ob die im Zuge der ZVN 2021 geplanten Änderungen des GGG geeignet sind, die bestehenden Unklarheiten zu beseitigen.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/654

03.12.2021
Heft 19/2021
Autor/in
Alexander Karl
Mag. Alexander Karl, LL.M. (London), ist Rechtsanwalt im Dispute Resolution

Team der DORDA Rechtsanwälte GmbH. Er ist spezialisiert auf gesellschafts- und versicherungsrechtliche Streitigkeiten, sowie Schiedsverfahren.

Publikationen (Auswahl):
Exenberger/Karl, Grenzüberschreitende Aufnahme von Personalbeweisen Post-Brexit, ecolex 2021, 736; Exenberger/Karl, Anerkennung und Vollstreckung zivilgerichtlicher Entscheidungen Post-Brexit, ecolex 2021, 320; Karl, Security for Costs as a Default in Investment Arbitration: A Workable Protection for States when Third-Party Funders are involved? Austrian Yearbook on International Arbitration 2020, 563; Öhlberger/Karl, Enforcement of Foreign Arbitral Awards in Austria and the Form Requirements under Article IV of the New York Convention, Austrian Yearbook on International Arbitration 2019, 355; Steinhofer/Karl, Anwendung der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO) in Österreich, ecolex 2017, 764.