Aus einem doppelten Anlass hat die FMA im Juli 2023 die FMA-Kostenverordnung 2016 (FMA-KVO 2016) geändert.1 Den Anstoß für die vorliegende Novelle gaben zum einen Neuerungen infolge des Inkrafttretens des Wertpapierfirmengesetz (WPFG) und der Novelle zum WAG 20182 mit Relevanz für das Kostenrecht der Wertpapierfirmen und zum anderen das neue rechtliche Regime infolge des DLT-Verordnung-Vollzugsgesetzes,3 dies mit Relevanz für das Kostenrecht von DLT-Marktinfrastrukturen.
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