Der VfGH hat zwar die Ausnahme mietrechtlicher Außerstreitverfahren vom Parteiantrag auf Normenkontrolle als verfassungswidrig aufgehoben (G 346/2015 = Zak 2015/653, 375). Die zahlreichen Normenkontrollanträge, mit denen sich Vermieter in der Folge gegen Mietzinsbeschränkungen wendeten, sind bisher jedoch stets gescheitert. Bei inhaltlichen Entscheidungen sah der VfGH die Regelungen innerhalb des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, so etwa beim Befristungsabschlag nach § 16 Abs 7 MRG und beim Lagezuschlagsverbot in Gründerzeitvierteln nach § 16 Abs 4 MRG (G 673/2015 = Zak 2016/810, 437). Der Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen des VfGH samt kritischen Anmerkungen.
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