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Kreditbearbeitungsentgelte, Kundensouveränität und Klauselkontrolle - Anmerkungen zu 7 Ob 169/24i

Philipp Fidler

Der OGH geht in der E 7 Ob 169/24i von seiner bisherigen Rsp ab. Kreditbearbeitungsentgelte sollen doch der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB unterliegen und auch gröblich benachteiligend sein, wenn es zu einer "groben Kostenüberschreitung" kommt. Der Beitrag zeigt, dass die Judikaturwende nicht unionsrechtlich veranlasst war. Ferner sprechen marktorientierte Kriterien gegen die Kontrollfähigkeit von Bearbeitungsentgelten. Selbst wenn der OGH diese Beurteilung aufrechthält, bestätigt der EuGH in der Rs Caja Rural de Navarra, dass ein prozentuales Bearbeitungsentgelt nicht gröblich benachteiligend ist.1

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Artikel-Nr.
ZFR 2025/109

30.06.2025
Heft 6/2025
Autor/in
Philipp Fidler

PD Dr. Philipp Fidler, MSc (Oxford), ist Universitätsdozent am Institut für Unternehmensrecht der WU Wien und Mitherausgeber der Zeitschrift für Finanzmarktrecht (ZFR). Er lehrt und forscht im Zivil-, Gesellschafts-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht.