Thema

Kreditbearbeitungsgebühr als Nebenleistung?

Mag. Manuel Löw

Die Frage nach der Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren gewinnt durch die OGH-E 2 Ob 238/23y = Zak 2024/119, 75,1 und 7 Ob 169/24i = Zak 2025/172, 115, an Bedeutung. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Einordnung der Kreditbearbeitungsgebühr als Neben- oder Hauptleistung und behandelt die Frage ihrer grundsätzlichen Zulässigkeit. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rsp ist die Kreditbearbeitungsgebühr als Nebenleistung einzuordnen, wodurch sich die Rechtslage für Banken zunehmend diffiziler gestaltet.

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Artikel-Nr.
Zak 2025/196

29.04.2025
Heft 7/2025
Autor/in
Manuel Löw

Mag. iur. Manuel Löw ist Referent der Fachgruppe Zivil- und Unternehmensrecht in der Magistratsdirektion Wien – Geschäftsbereich Recht, mit Expertise im Bereich des Zivilrechts, insb des Wettbewerbsrechts, Urheberrechts, Medienrechts und des IT-Rechts. Er veröffentlicht regelmäßig Publikationen in den vorgenannten Bereichen.