Der Autor hält die Judikatur des OGH zur Aktivlegitimation des Leasinggebers oder -nehmers für Schadenersatzansprüche aufgrund des Abgasskandals (siehe Kolmasch/Kriwanek, Judikatur-Lexikon zum Abgasskandal 2.0, Zak 2024/441, 244) für zum Teil uneinheitlich und widersprüchlich. Seiner Ansicht nach fehlt dem Leasingnehmer die Aktivlegitimation, wenn er zwar den Kaufvertrag mit dem Händler geschlossen hat, aber der Leasinggeber durch Vertragsübernahme in den Vertrag eingetreten ist und den Kaufpreis bezahlt hat. Auch einen Teil der Leasingraten könne der Leasingnehmer idR nicht als Schaden geltend machen.
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