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Kritische Analyse des VfGH-Erkenntnisses zur "Bankensteuer"

MMag. Philipp Loser / Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph UrtzFachhochschule St. Pölten / Universität Salzburg

Der VfGH hält die "Bankensteuer" für verfassungsrechtlich unbedenklich. Nach Ansicht der Autoren greift die Begründung des Gerichtshofes aber über weite Strecken zu kurz.

Im Erkenntnis vom 14. 12. 2011, B 886/11, hat der VfGH eine Beschwerde der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG gegen die Erhebung der Stabilitätsabgabe1 abgewiesen. Damit ist die Stabilitätsabgabe, die umgangssprachlich als "Bankensteuer" bezeichnet wird, verfassungskonform. Der VfGH geht im Ergebnis davon aus - obwohl er das so nicht ausdrücklich sagt -, dass die Banken die Hauptverursacher der Finanzkrise sind und dafür einen Beitrag leisten sollen.2 In diesem Artikel soll die Argumentation des VfGH überprüft und kritisch hinterfragt werden.

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/34

02.04.2012
Heft 2/2012
Autor/in
Philipp Loser

MMMag. Dr. Philipp Loser, BA BEd ist Assistent im Finanzrecht (Fachbereich Öffentliches Recht) an der Universität Salzburg.