Beiträge

Kritische Anmerkungen zur Liquiditätsreserveregelung des § 25 Abs 13 BWG

Univ.-Ass. Dr. Johannes Lehner

§ 25 Abs 13 BWG begründet für die einem Zentralinstitut angeschlossenen Primärbanken die Verpflichtung, an einem gemeinsamen Liquiditätsausgleichssystem teilzunehmen. Nach Ansicht des Autors steht es jedoch im freien Ermessen der Primärbanken, bestehende Liquiditätsvereinbarungen mit dem Zentralinstitut durch faktisches Beenden des "Angeschlossenseins" zu lösen oder zusammen mit anderen Primärbanken ein eigenes Liquiditätsausgleichssystem innerhalb des Verbundes einzurichten.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/2

12.02.2013
Heft 1/2013
Autor/in
Johannes Lehner

Dr. Johannes Lehner ist Partner bei Aigner + Partner Rechtsanwälte.
Lehr- und Forschungstätigkeit am Fachbereich Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien. Arbeitsschwerpunkte: Wertpapierrecht, Banken- und Kapitalmarktrecht, Venture-Capital und Unternehmensfinanzierung, Immobilien-, Bauträger- und Liegenschaftsrecht.