Nach dem Scheitern der Europäischen Privatgesellschaft1 steht eine neue Initiative zur Diskussion. Am 9. 4. 2014 hat die Europäische Kommission einen "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter" (Societas Unius Personae, SUP) präsentiert2. Das "übergeordnete Ziel" dieses Vorschlages ist es, "potentiellen Unternehmensgründern und insbesondere KMU die Gründung von Gesellschaften im Ausland zu erleichtern"3. Das Schrifttum hat daher insb die Bedeutung der Societas Unius Personae als "Konzernbaustein" analysiert und gewürdigt4.
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