Teil 1
Mit der Transparenz-RL 2013/50/EU will der Unionsgesetzgeber ua drei Problemfelder der Beteiligungstransparenz, nämlich die bisherige Rechtszersplitterung, den als mangelhaft empfundenen Umgehungsschutz bei innovativen Finanzprodukten und die in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlichen und teilweise als unzureichend empfundenen Sanktionen bei Verletzungen der Transparenzvorschriften adressieren. Die durch die Transparenz-RL 2013 neu vorgeschriebenen, teils dramatischen Sanktionen und ihre Umsetzung in Österreich sind Gegenstand dieses Beitrags.
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