Kogler (Herausgabe des unfertigen Werks bei Abbestellung des Werkvertrags? ÖJZ 2024/63, 394; dazu Zak 2024/287, 160) vertritt entgegen der hL die Ansicht, dass der Werkbesteller nach Abbestellung die Herausgabe des begonnenen Werks und der angeschafften Materialien nur auf sachenrechtlicher Grundlage verlangen kann. Der Autor setzt sich kritisch mit dieser Auffassung auseinander und gelangt selbst zum Schluss, dass der Werkbesteller einen vertraglichen Anspruch auf Herausgabe des Werks im unfertigen Zustand hat. Nicht auf vertraglicher Grundlage fordern könne er die Herausgabe der noch nicht verwendeten Materialien.
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