Beitrag

Kryptowert oder Finanzinstrument: Löst Art 2 Abs 5 MiCAR das Abgrenzungsproblem?

Thomas Stern

Die MiCA-VO (MiCAR) mandatiert die EBA mit der Herausgabe einer Leitlinie, die Fragen zu Bedingungen und Kriterien für die Einstufung von Kryptowerten als Finanzinstrumente klären soll. Das Dokument soll bis Ende des Jahres veröffentlicht werden. Der Aufsatz bündelt die wichtigsten Fragen rund um die zu erwartende Leitlinie.

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/182

26.09.2024
Heft 9/2024
Autor/in
Thomas Stern

Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.